Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg gilt seit Montag, 19. April 2021, an unserer Schule eine inzidenzunabhängige Testpflicht.
Jeweils Dienstag und Donnerstag führen unsere Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht am Anfang der ersten Stunde unter Anleitung von Lehrkräften Selbsttests durch. Die Gestesteten erhalten eine Testbescheinigung.
Eine detaillierte Anleitung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Claude-Dornier-Schule (www.cds-fn.de).
Die Einwilligungserklärung für diese Selbsttests finden Sie unter den Downloads auf dieser Homepage.
Ohne einen negativen Test erfolgt keine Teilnahme am Präsenzunterricht.
In diesem Fall ist eine Teilnahme am Hybridunterricht von zuhause aus möglich.
Zur Teilnahme an Leistungsfeststellungen und Prüfungen in Präsenz ist kein Test erforderlich.
Sämtliche externen Besucher, mit Ausnahme der externen Prüflinge, müssen auf Nachfrage einen Nachweis über einen negativen Coronatest vorlegen.