Unterkunft

Die Unterbringung erfolgt in privaten Unterkünften bei Familien in und um Tettnang in Einlieger- und Ferienwohnungen. Sie beinhaltet eine Selbstverpflegerküche. Bettwäsche und Handtücher sind mit dem Vermieter abzuklären. Die Unterkunft ist während der kompletten Blockzeit (auch an den Wochenenden) für die Auszubildenden reserviert. Falls Ferien innerhalb des Blockes liegen, müssen die Zimmer in dieser Zeit komplett geräumt werden (Absprache mit Vermieter). Es gibt nicht für jeden Schüler/ für jede Schülerin ohne Auto eine fußläufige Unterkunft in Nähe der Schule. Bei der Zimmereinteilung wird jedoch darauf geachtet, dass bei einer Unterkunft außerhalb immer auch Schüler/innen mit Auto eingeteilt werden. D. h. man muss Fahrgemeinschaften bilden oder auch mit dem Bus fahren.

An- und Abmeldung

Die Anmeldung eines Auszubildenden für eine Unterkunft ist verbindlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich mit dem Formular „Zimmerbestellung“. Eine Abmeldung muss mind. vier Wochen vor einem Blockbeginn erfolgen.

Die Bezahlung

Die Kosten für die Unterbringung werden komplett als Zuschuss vom Land Baden-Württemberg getragen. Nimmt ein Schüler/ eine Schülerin ein reserviertes Zimmer nicht in Anspruch, sind 60 % der Gesamtkosten an den Vermieter zu entrichten. Bei unentschuldigten Fehltagen, werden die Kosten nicht übernommen.

Hausordnung

Mit einem Verstoß gegen die Hausordnung, erlischt der Zimmeranspruch.

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